Reformbedürftigkeit der klassischen Kurzzeitpflege

... und viele Akteure des Gesundheitswesen schliessen sich dieser Auffassung an. Trotzdem wird das Thema nicht substanziell aufgegriffen.

 

Betrachtung der aktuellen Situation

 

Der typische Gast in der Kurzzeitpflege ist ein alter Mensch, der mit einer Akutbehandlung im Krankenhaus landet. Er ist zuvor kaum pflegebedürftig gewesen oder hatte nur unterstützenden Hilfebedarf.

Die aktuelle Prognose  nach der Akutphase im Krankenhaus ist, dass er wohl pflegebedürftig bleiben wird. In welchem Maße - sprich in wie weit er sich wieder regeneriert - zeigt sich in den Folgewochen.

Versorgungsbedarf nach der Krankenhausphase

 

Um nach der Akutphase im Krankenhaus wieder so mobil und selbstständig wie möglich zu werden, benötigt jeder alte Mensch gezielte Unterstützung:

  1. Mobilisierungsmassnahmen bei allen alltäglichen Bewegungen und Aktivitäten.
  2. Kontinuierliche Motivation.
  3. Physiotherapie, Ergotherapie und nach einem Schlaganfall häufig auch Logopädie.

Es bedarf eines zeitlichen und personellen Aufwandes, um eine größtmögliche Mobilität wiederherzustellen. Eine Investition ist notwendig.

 

Wenn die o.a. Maßnahmen ausbleiben oder nur im geringen Umfang erfolgen und der Pflegebdürftige zusätzlich und verständlicherweise aufgrund der Situation in eine depressive Phase rutscht und entsprechend keine Eigeninitiative entwickeln kann, dann passiert das, was wir kritisieren:

 

Alte Menschen werden nach Krankenhaus-Akutphasen  durch fehlende Mobilisierungs- maßnahmen pflegebedürftig(er) gemacht.

 

Die Gründe für dieses flächendeckende Phänomen sind zwar vielschichtig - sind aber klar definierbar:

 

Problem 1 - Das System

Der Gesetzgeber hat zwar den Leistungsanspruch auf stationäre Kurzzeitpflege (KZP) definiert und auch das Ziel: Eine Überbrückung soll geschaffen werden zwischen Krankenhaus- und letztendlicher Dauerversorgung.

Was er nicht defniert hat, sind die mögliche Inhalte der Versorgung.

 

Problem 2 - Die, die das System umsetzen

Das sind zwei Institutionen: Die Pflegekassen und die Träger von stationären Einrichtungen. Beide sind in erster Linie ökonomisch wirtschaftende Institutionen, die sich auf das System berufen, s.o..

Und da das System keine Inhalte für die KZP definiert, werden die Kurzzeitpflegegäste untergebracht, wie die Langzeitpflegegäste auch.

 

Problem 3 - Die Folgen von Marktwirtschaft im System

Stationäre Kurzzeitpflegeanbieter deklarieren nicht Zimmer 3 oder Zimmer 25 als DAS Kurzzeitpflegezimmer. Es wird nur eine bestimmte Anzahl von Zimmern als Kurzzeitpflegezimmer deklariert. Dieses Marktphänomen nennt sich im Fachjargon "eingestreute Kurzzeitpflegebetten".

Wenn jetzt ein Zimmer im Hause frei geworden ist - egal welches - dann kann das ursprüngliche Langzeitpflegezimmer mit einem Kurzzeitpflegegast belegt werden.

 

Es stellen sich jetzt zwei zynisch anmutende Fragen:

Wieviel Interesse hat die Einrichtung wohl nun,

a) teure Personalstunden in die Mobilisation des alten Menschen zu investieren, um ihn dann daraufhin

b)  in die Häuslichkeit zu entlassen?

 

Das ist persönlich für den Betroffenen, der den kleinen Rest seines Lebens nicht in einer Einrichtung verbringen möchte, tragisch. Was aber gesamtgesellschaftlich gesehen sehr interessant ist: Was kostet uns die systematische Produktion von Pflegebedürftigkeit - besonders im Hinblick auf die demographische Entwicklung?

Zu den Problemen des Systems gesellen sich noch weitere Phänomene, die ebenso systematisch sind. Das Systemhafte darin hat aber auch den Charme, daß diesem strukturell zu begegnen wäre:

 

Phänomen 1

Wer ist eigentlich der typische Angehörige?

  • Alter zwischen 30 und 60 Jahre.
  • Er ist berufstätig - meist in Vollzeit.
  • Er hat eine eigene Familie.
  • Er lebt selten in direkter räumlicher Nähe zu dem Pflegebedürftigen.

Die Woche des Angehörigen ist voll ausgelastet. Die zusätzliche Pflege eines Familienmitgliedes führt zwangsläufig bei vielen zu einer Überforderung.

 

Wenn jetzt die pflegebedürftige Mutter nach dem Krankenhaus vorläufig in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht wird - dann bekommt der pflegende Angehörige plötzlich Zeit. Zeit die er zuvor damit verbracht hat von einer Verpflichtung zu anderen zu rasen, das Leben anderer zu organieren und auf deren Bedürfnisse einzugehen.

 

Diese plötzlich geschenkte Zeit fühlt sich für den überlasteten Angehörigen gut an und die Vorstellung, dass das Gefühl so bleiben könnte, ist sehr einladend!

 

An diesem neuralgischen Punkt fällt die Entscheidung, dass die Kurzzeitpflege eine Langzeitpflege werden soll.

 

 

Phänomen 2

Angehörige rufen Entlastungsangebote nicht ab

 

Es gibt mittlerweile sehr viele Entlastungsangebote - beispielsweise die Nutzung von Tagespflege (die sogar zusätzlich von der Pflegekasse finanziert wird), niederschwellige zugehende Hilfen, Urlaubs- und Verhinderungspflege und letztendlich auch die ambulante Pflege, um nur einige zu nennen.

 

Aber nur ein sehr geringer Prozentteil der Pflegebedürftigen/ Angehörigen rufen diese Hilfen ab. Sie scheinen wirklich alles selbst machen zu wollen, steuern kräftetechnisch so in den Supergau und sind dann dankbar für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt.

 

 

Phänomen 3

Subjektive Wahrnehmung

von ambulanter Pflege versus vollstationärer Pflege.

 

Ein Heim wird als Volldienstleister wahrgenommen. Ein Gefühl. Hier untergebracht, ist dann für alles gesorgt: Essen, Kleidung, Sauberkeit und Sicherheit.

 

Angehörige und auch viele beratende Institutionen nehmen ambulante Pflege nicht als Volldienstleister wahr.

Das ist faktisch falsch. Gut organisierte, ambulante Pflege kann alles, was ein Heim leistet ebenso leisten:

 

  • Regelhafte 24h-Versorgung.
  • Für Einkauf und das gesamte Essen sorgen.
  • Für die Kleidung und Sauberkeit der Wäsche sorgen.
  • Die komplette Hauwirtschaft übernehmen.
  • Sicherheit gewährleisten: Mit einem Hausnotrufsystem ist im Notfall eine Fachkraft ebenso schnell vor Ort, wie in einem Heim, wo Bewohner auch durchaus stundenlang auf dem Boden liegen, bevor sie gefunden werden. Das nicht Gefallen wird, kann keine Art von Einrichtung verhindern.

 

Kosten

Dabei ist ambulante Pflege als Vollversorgung nicht teurer als ein Heim. Dennoch sind Pflegebedürftige und Angehörige nur selten bereit für ambulante Pflege selbst so viel Geld auszugeben, wie für stationäre Pflege.

 

Leistungsgrenzen

Leistungsgrenzen für ambulante UND vollstationäre Einrichtungen sind einige Formen/ Stadien von Demenzen (nicht bei jedem Betroffenen!) mit starker Unruhe/ Nachtunruhe und Weglauftendenzen, sowie Menschen mit Selbst- oder Fremdgefährdungstendenzen. Diese Gruppe von Pflegebedürftigen brauchen eine spezialiserte Betreuungsform in entsprechend spazialiserten Einrichtung. Diese Fälle sind selten.

 

Argument: Sozialer Kontakt

Ambulante Pflege bietet mittlerweile auch systematische Besuchs- und Betreuungsdienste u.a. mit den über die Pflegeversicherung finanzierten Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Wenn für sozialen Anschluss gesorgt werden soll für den zu Hause allein lebenden Pflegebedürftigen, dann bietet sich die Möglichkeit, ein paar Mal die Woche eine Tagespflege zu besuchen, um mal unter Menschen zu kommen.

Es ist eine sehr individuelle Betrachtung. Sich für eine Heimunterbringung zu entscheiden, um sozialen Kontakt herzustellen, kann auch eine Steigerung der Einsamkeit zur Folge haben - nirgends ist der Mensch einsamer, als in einer Gesellschaft in der er nicht sein möchte!

Nach Betrachtung von Systemen, Phänomenen und Argumenten bleibt an dieser Stelle nur abschließend als Auszug zu ziteren:

 

Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG

Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein

 

§ 1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient der Verwirklichung der Rechte von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf auf:

 

1.

Wahrung und Förderung ihrer Selbständigkeit, Selbstbestimmung, der Selbstverantwortung, der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,

2.

Schutz ihrer Würde und Privatheit sowie ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen,

3.

Sicherung einer Qualität des Wohnens, der Pflege und der Betreuung, die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entspricht,

4.

Wahrung ihrer Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher,

5.

Einhaltung der den Trägern von Diensten und Einrichtungen ihnen gegenüber obliegenden Pflichten.

Sie benötigen Informationen oder haben allgemeine Fragen?

Telefon Quartiersbüro:

0431/ 92221

oder per Email unter  info@eller-elmsch.de

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