KURZZEITPFLEGE/ VERHINDERUNGSPFLEGE
Unsere Service- & Pflegeappartements sind ein Überleitungs-pflegeangebot für Menschen, die eine Zeit zu überbrücken haben und dabei Betreuung, Pflege und medizinische Versorgung bedürfen.
Diese weiterentwickelte, neue Form von solitärer und ambulant organisierter Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege bietet die Wahrung der Individualität der ambulanten Pflege und gleichzeitig die Sicherheit der stationären Versorgung.
KIELS ERSTE SOLITÄRE ÜBERLEITUNGSPFLEGE
Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wieder so fit wie möglich gepflegt werden und dann zu Hause weiter ein selbstbestimmtes Leben führen, daß ist der Wunsch nahezu aller älterer Menschen. Das ist entsprechend auch eines der Hauptziele der Betreuung und Pflege in unseren Service- & Pflegeappartements. Um das zu verwirklichen haben wir zwei Leistungsinhalte als feste Bestandteile in die Gesamtversorgung implementiert: Wir erbringen zum Einen eine systematische Überleitung vom Krankenhaus, über die Phase in unserer solitären Kurzzeitpflege und dann in die vorbereitete eigene Häuslichkeit. Und wir bauen zum Anderen Aktivierung und Mobilisation in den gesamten Tagesverlauf der Gäste ein.
Es sind aber auch Gäste willkommen, die während der Abwesenheit ihrer pflegenden Angehörigen eine gute Betreuung und Umsorge haben möchten - als Urlaubs- und Verhinderungspflege.
Für Krankenhäuser, Sozialdienste und Ärzte ist die Möglichkeit für Patienten interessant, bei uns Krankenhausvermeidungspflege veranlassen und verordnen zu können, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Sofern Appartements frei sind, sind sogar kurzfristige Aufnahmen in der Nacht möglich.
Kurzfristige Nachtaufnahmen sind auch dann möglich, wenn der pflegende Partner selbst akut ausfällt, z.B. ins Krankenhaus muss und nicht weiß, wer so kurzfristig die Versorgung übernehmen kann.
DAS LEISTUNGSPAKET BEINHALTET PRINZIPIELL
KOSTEN & FINANZIERUNG
Im Vergleich zur stationären Kurzzeitpflege, die je nach Pflegegrad einen anderen Tagessatz hat, haben wir einen einheitlichen Tagessatz für alle Pflegegrade.
Dieser Tagessatz liegt von der Höhe her auf dem Niveau zwischen dem von Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 der lokal benachbarten stationären Kurzzeitpflege- einrichtungen.
Die Finanzierung läuft zum Hauptteil, wie bei der stationären Kurzzeitpflege auch, über die Pflegekasse, allerdings nach dem ambulanten Abrechnungsmodell mit den Leistungskomplexen.
Wenn Sie sich für die Service- & Pflegeappartements
interessieren, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Telefon Service-& Pflegeappartements: 0431/ 556037-60 info@eller-elmsch.de
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