Wir haben unseren Anspruch an eine Übergangspflege, die sich an dem Bedarf der Gäste ausrichtet, klar formuliert und die Leistungsinhalte entsprechend (neu) definiert:
Finanzierung
In den Service- & Pflegeappartements wird eine ambulante Form der Kurzzeitpflege erbracht mit individueller Pflege und Mobilisation. Der Tagessatz ist für die Gäste in drei voneinander unabhängigen Modulen aufgeteilt:
• Modul Pflege, Beratung, Betreuung, Überleitung
• Modul Hotelleistungen
• Modul Verköstigung
Pflegeversicherte mit mindestens Pflegegrad II können den Ihnen zustehenden Betrag für Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für die Übergangspflege einsetzen. Hierfür stehen 1612,-€ und zusätzlich die Hälfte des Kurzzeitpflegeanspruches - also weitere 806,-€ pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Wenn der Pflegegrad II oder höher vorliegt, kann das Pflege-, Beratungs- & Überleitungsmodul auch nach Leistungskomplexen mit den Pflegekassen nach § 36 SGB XI abgerechnet werden, bis zur Grenze der Sachleistungshöhe für den jeweiligen Pflegegrad.
Auch die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können für die Übergangspflege genutzt werden. Insbesondere wird die sog. Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für die Zeit in der Übergangspflege eingesetzt.
Auch Privatzahlungen sind selbstverständlich möglich.
Wir erstellen gern und unverbindlich eine individuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht. Das Überleitungsmanagement in unserem Hause unterstützt auch bei Beantragungen und Korrespondenzen mit Kostenträgern.
Wenn Sie sich für die Service- & Pflegeappartements
interessieren, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Telefon: 0431/ 556037-70 info@eller-elmsch.de
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